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Wird Ihr Gebäude verkauft, neu vermietet oder verpachtet? Oder wollen Sie Fördermittel in Anspruch nehmen?

Dann sollten Sie nachfolgendes beachten und wissen:

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“. Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen.  Bereits mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 wurden Energieausweise für Neubauten eingeführt. Nun gilt er auch für Häuser im Bestand.
 


Neubauten:
➜ Bedarfsausweis Pflicht  

Bestandswohngebäude

    -  mit weniger als fünf Wohneinheiten und
    -  Bauantrag, der vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, und
    -  die nicht bereits auf Wärmeschutzniveau der
       1. WSchV 1977 modernisiert worden sind
➜ Bedarfsausweis Pflicht  

Für alle anderen Gebäude:
➜ Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis


  
Anforderung   
  
Verbrauchsausweis
 
Bedarfsausweis   
Bedarfsausweis mit  
dena Gütesiegel
 
Verordnung:
 
 
 
 
EnEV 2009
 
 
 
 
EnEV 2009
 
 
 
 
EnEV 2009 und
Vorgaben der Energie-
agentur (www.dena.de)
 
Grundlage der
Erfassung:
 
 
Heizkosten der
letzten 3 Jahre
 
 
Gebäudedaten
ergeben normierten
Wärmebedarf
 
Gebäudedaten
ergeben normierten
Wärmebedarf
 
Daten-
aufnahme:
 
durch Aussteller
oder Eigentümer
 
durch Aussteller
oder Eigentümer
 
ausschließlich durch
Aussteller vor Ort
 
Begehung:
 
 
Vor-Ort-Begehung
nicht vorgeschrieben
 
Vor-Ort-Begehung
nicht vorgeschrieben
 
Vor-Ort-Begehung
durch Aussteller Pflicht
 
Modernisierungs-
empfehlungen:
 
 
einzelne Maß-
nahmen, Varianten
freiwillig
 
einzelne Maßnahmen,
Varianten freiwillig
 
zwei Varianten und
der  Variantenvergleich
Pflicht
 
Dokumentation
und Erläuterungen:
 
 
Zur Ausstellung des
Energieausweises
nicht notwendig
 
 
Zur Ausstellung des
Energieausweises
nicht notwendig
 
 
Eine vierseitige Doku
zur Datenaufnahme und
Modernisierungs-
empfehlungen sind Pflicht
 
persönliche
Erläuterung:
 
Keine
vorgeschrieben
 
Keine
vorgeschrieben
 
Persönliche Erläuterung
ist  Pflicht
 
Qualitäts-
sicherung:
 
 
 
Überprüfung der
Qualität ausschließ-
lich durch Aussteller
 
 
Überprüfung der
Qualität aus-
schließlich durch
Aussteller
 
Elektronische Plausibili-tätsprüfung und Stich-
probenkontrollen durch
dena
 
Aussteller-
qualifikation:
 
gesetzliche
Qualifikation
 
gesetzliche
Qualifikation
 
gesetzliche Qualifikation
plus Zusatzqualifikation
 
Unabhängigkeit:
 
 
Aussteller garantiert
unabhängige Erstellung
Aussteller garantiert
unabhängige Erstellung
Unabhängigkeit des
Ausstellers vom
Auftraggeber ist Pflicht
Kosten* für ein-
faches Wohn-
gebäude pro m² Wohnfläche
 
 
ca. 0,90 €/m²
 
 
 
ca. 3,90 €/m²
 
 
 
ca. 5,90 €/m²
 
Anforderung
 
Verbrauchsausweis
 
Bedarfsausweis
 
Bedarfsausweis mit
dena Gütesiegel

* = die Kostenangaben gelten nur als Richtwert. Objektbezogen erhalten Sie ein Angebot je nach Komplexität des Gebäudes. Alternativ zum Gebäudeenergieausweis mit dena-Gütesiegel ist auch eine geförderte Energieberatung nach BAFA-Vorgaben möglich.


 
     
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